Rechtsprechung
   BFH, 18.10.1962 - V 288/58 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1318
BFH, 18.10.1962 - V 288/58 U (https://dejure.org/1962,1318)
BFH, Entscheidung vom 18.10.1962 - V 288/58 U (https://dejure.org/1962,1318)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 1962 - V 288/58 U (https://dejure.org/1962,1318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Großhandelsvergünstigungen für Mälzerei, die Großhandelslieferungen von Ausputzgerste und Malzkeimen ausführt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 774
  • BStBl III 1962, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.10.1960 - V 65/58 U

    Steuerpflicht einer Brauerei bezüglich der Werte der angefallenden Nebenprodukte

    Auszug aus BFH, 18.10.1962 - V 288/58 U
    Hiergegen richtet sich die Rb. des Vorstehers des Finanzamts, die im ersten Streitpunkt einen originären Erwerb der Ausputzgerste und der Malzkeime durch die Steuerpflichtige annimmt, und im zweiten Streitpunkt die Aufhebung der Vorentscheidung unter Berufung auf das inzwischen ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs V 65/58 U vom 13. Oktober 1960 (BStBl 1960 III S. 529 Slg. Bd. 71 S. 756) begehrt.

    Der erkennende Senat hat im oben angeführten Urteil V 65/58 U vom 13. Oktober 1960 diese Frage offengelassen.

    Der hier zu entscheidende Sachverhalt entspricht dem Sachverhalt, der dem Urteil des erkennenden Senats V 65/58 U vom 13. Oktober 1960 (a.a.O.) zugrunde liegt.

  • BFH, 26.09.1957 - V 264/55 U

    Überlassen von Innereien als Arbeitslohn - Voraussetzungen für die Gewährung des

    Auszug aus BFH, 18.10.1962 - V 288/58 U
    Der Senat hat für diese Frage die Brauerei mit dem Werte der angefallenen Nebenprodukte für steuerpflichtig erklärt, weil entweder die Mälzerei Gerste und Malzkeime gewonnen habe, wodurch nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs V 264/55 U vom 26. September 1957 (BStBl 1957 III S. 429, Slg. Bd. 65 S. 513) ein Erwerb dieser Gegenstände ausgeschlossen sei, oder - bei Annahme einer Lieferung der Nebenprodukte - die Bearbeitung durch die Mälzerei der Brauerei nach § 12 Abs. 2 UStDB 1951 zugerechnet werden müsse.

    Dem steht jedoch der Grundsatz der einheitlichen Beurteilung eines wirtschaftlichen Vorganges entgegen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 264/55 U vom 26. September 1957, a.a.O.).

  • BFH, 18.12.1957 - V 42/56 S

    Steuerliche Behandlung einer Einfuhr von Schwefelkies zum Entzug und zur

    Auszug aus BFH, 18.10.1962 - V 288/58 U
    § 12 Abs. 1 UStDB setzt aber nach seinem Wortlaut und Sinn voraus, daß für den bearbeitenden Unternehmer selbst die Bearbeitungsmaßnahmen schädlich sind, soweit sie in seinem Interesse und für seine Zwecke vorgenommen werden (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats V 42/56 S vom 18. Dezember 1957, unter II Abs. 4, BStBl 1958 III S. 123 ff., Slg. Bd. 66 S. 323 ff.).
  • BFH, 11.02.1960 - V 98/58 U

    Material zur Herstellung von Stahlwaren - Mittelbar entgeltliche Überlassung von

    Auszug aus BFH, 18.10.1962 - V 288/58 U
    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß lediglich ein einheitlicher Steuersatz in Betracht kommt (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs V 98/58 U vom 11. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 149, Slg. Bd. 70 S. 399), denn der Werkleistung einer Lohnmälzung stehen als Entgelt ein Barlohn und der Verzicht auf die Nebenprodukte gegenüber.
  • RFH, 12.08.1927 - V A 348/27
    Auszug aus BFH, 18.10.1962 - V 288/58 U
    Bei dieser die wirtschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigenden Betrachtungsweise ist der Lohnmälzungsauftrag als eine Einheit zu beurteilen, wie dies der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. das Urteil des Reichsfinanzhofs V A 348/27 vom 12. August 1927, Slg. Bd. 22 S. 22).
  • BFH, 10.10.1963 - V 244/60 U

    Geltendmachung einer Steuervergünstigung für die Weiterlieferung der dem

    Der in dem Urteil des Bundesfinanzhofs V 288/58 U vom 18. Oktober 1962 (BStBl 1962 III S. 547, Slg. Bd. 75 S. 774) ausgesprochene Grundsatz, daß bei Lohnaufträgen der verarbeitende Unternehmer für die Weiterlieferung der ihm vereinbarungsgemäß verbliebenen Nebenprodukte die Steuervergünstigungen des § 4 Ziff. 4 bzw. des § 7 Abs. 3 UStG nicht in Anspruch nehmen kann, gilt auch dann, wenn der verarbeitende Unternehmer nur Nebenprodukte im Werte des Barlohnes behalten darf.

    Der in dem Urteil des Bundesfinanzhofs V 288/58 U vom 18. Oktober 1962 (BStBl 1962 III S. 547, Slg. Bd. 75 S. 774) ausgesprochene Grundsatz, daß bei Lohnaufträgen der verarbeitende Unternehmer für die Weiterlieferung der ihm vereinbarungsgemäß verbliebenen Nebenprodukte die Steuervergünstigungen des § 4 Ziff. 4 bzw. des § 7 Abs. 3 UStG nicht in Anspruch nehmen kann, gilt auch dann, wenn der verarbeitende Unternehmer nur Nebenprodukte im Werte des Barlohnes behalten darf.

    Der Senat hat zu der Frage, ob bei Lohnverarbeitungsverträgen der bearbeitende Unternehmer für die Weiterlieferung der Nebenprodukte, die bei der Verarbeitung angefallen und vereinbarungsgemäß dem Unternehmen verblieben sind, die Steuervergünstigung des § 4 Ziff. 4 bzw. § 7 Abs. 3 UStG in Anspruch nehmen kann, in seinem Urteil V 288/58 U vom 18. Oktober 1962 (BStBl 1962 III S. 547, Slg. Bd. 75 S. 774) Stellung genommen.

  • BFH, 26.05.1966 - V R 10/66
    Diese Bearbeitung ist der Stpfl. zuzurechnen, da sie in ihrem Interesse durchgeführt wurde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 288/58 U vom 18. Oktober 1962, BFH 75, 774; BStBl 1962 III S. 547).
  • BFH, 12.12.1969 - V S 8/69

    Instandsetzung eines Kraftfahrzeugs - Einheitlicher Umsatz - Reparaturwerkstatt -

    Zu dem gleichen Ergebnis führt die Überlegung, daß nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Erwerb eines bearbeiteten Gegenstands und die vorangegangene Bearbeitung, die der Abnehmer für den Veräußerer durchführt, einheitlich als Erwerb eines unbearbeiteten Gegenstands zu beurteilen sind (BFH-Urteile V 264/55 U vom 26. September 1957, BFH 65, 513, BStBl 1957 III S. 429; V 288/58 U vom 18. Oktober 1962, BFH 75, 774, BStBl 1962 III S. 547; V 169/63 vom 20. Oktober 1966, BFH 87, 283, BStBl 1967 III S. 159).
  • BFH, 16.11.1967 - V 126/65

    Lohnverarbeitungsvertrag - Werkunternehmer - Ölmühle - Nebenerzeugnis -

    Die Frage, ob die im Rahmen eines Werkleistungsvertrags anfallenden Nebenprodukte als originärer oder als abgeleiteter Erwerb des Werkunternehmers anzusehen sind, hat der Senat in den beiden Urteilen V 288/58 U vom 18. Oktober 1962 (BFH 75, 774, BStBl III 1962, 547) und V 244/60 U vom 10. Oktober 1963 (BFH 77, 732, BStBl III 1963, 588) dahin entschieden, daß ein abgeleiteter Erwerb jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn die Verarbeitungsmaßnahmen, soweit es sich um die Gewinnung der Nebenprodukte handelt, im eigenen Interesse und für die eigenen Zwecke des Beauftragten durchgeführt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht